Medizinische Qualifikation

Bei uns werden Mitglieder mit medizinischen Qualifikationen gekennzeichnet.

Damit möchten wir nach außen hin zeigen, dass diese Spieler medizinisch ausgebildet sind und im Ernstfall professionell helfen können.

Hier folgt die Übersicht der Ränge:

Sanitätshelfer / Sanitäter

Ab der erworbenen Qualifikation des Sanitätshelfers/ Sanitäters, darf der Spieler folgendes Abzeichen tragen:

 

Sanitätshelfer

 

Sanitätsausbildung San A (Sanitätshelfer)

Die Ausbildung besteht aus 12 Modulen, welche insgesamt einen Zeitumfang und 24 Lerneinheiten zu je 45 umfassen. Hierbei vertiefen die angehenden Sanitätshelfer die Themen des Erste-Hilfe-Kurses sowie den Umgang mit Blutdruckmessgeräten, HWS-Stützkragen, Sauerstoff, Beatmungsbeutel und vielen anderen. Bereits ab der Sanitätsausbildung San A wird dem Sanitätshelfer ein klar strukturiertes Vorgehen bei der Versorgung ansprechbarer, sowie nicht ansprechbarer Patienten vermittelt. Durch Fallbeispiele wird die Theorie in die Praxis umgesetzt. Der Kurs wird durch eine theoretische und praktische Prüfung beendet.

Sanitätsausbildung San B (Sanitäter)

Die Sanitätsausbildung besteht aus 12 Modulen, die insgesamt einen Zeitumfang und 24 Lerneinheiten zu je 45 umfassen. Sie baut auf dem San A Lehrgang auf und vermittelt weiterführendes Wissen für Fortgeschrittene. Der Sanitäter lernt den Umgang mit zahlreichen Rettungsgeräten und die Assistenz bei der rettungsdienstlichen und notärztlichen Patientenversorgung.

Rettungshelfer / Rettungssanitäter

Dem Rettungshelfer/ Rettungssanitäter ist es erlaubt, folgendes Abzeichen zu tragen. Zudem darf der Spieler die Zusatzbezeichung "MEDIC" führen.

 

Rettungshelfer

 

Rettungshelfer

Teil A - Fachlehrgang

Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist die erste Ausbildungsstufe im Rettungsdienst und als Einstieg in die Mitarbeit in den Krankentransport und Notfallrettung zu verstehen. Ziel der Ausbildung ist es, dem angehenden Rettungshelfer einen ersten Einblick in den Rettungsdienst zu ermöglichen und ihn als Fahrer für den Krankentransport zu qualifizieren. Die Aufgabe des Rettungshelfers besteht darin, in Zusammenarbeit mit einem Rettungssanitäter, Nicht-notfallpatienten auf dem Weg mit dem Krankentransportwagen (KTW) zum Arzt, ins Krankenhaus oder in eine Spezialklinik zu begleiten.

Teil B - Prüfung

Am Ende der 160-stündigen Ausbildung findet eine staatliche Prüfung statt, welche aus der Erarbeitung eines Fallbeispiel und einer 60-minütigen schriftlichen Prüfung besteht. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile mit mindestens "ausreichend" bewertet wurden.

Teil C - Praktikum

Durch das Absolvieren eines 80-stündigen Praktikums auf einer Lehrrettungswache, erhält der angehende Rettungshelfer Einblicke in den Rettungsdienst und erste Erfahrungen im Umgang mit Patienten. Die nötigen Handlungskompetenzen zum Assistieren der Maßnahmen des Rettungsfachpersonals und des Notarztes werden ihm ebenfalls in diesem Praktikum vermittelt.

Teil D - Zeugnis

Im Anschluss an die jeweils erfolgreich absolvierte schulische und praktische Ausbildung, erhält der Schüler auf Antrag bei der Gesundheitsbehörde das Rettungshelfer-Prüfungszeugnis und darf fortan als Rettungshelfer eingesetzt werden.

Rettungssanitäter

Teil A- Theoretische Ausbildung (160 Stunden / 4 Wochen)

Während der schulischen Grundausbildung wird den Schülern das nötige Basiswissen vermittelt, um medizinische und rettungsdienstliche Abläufe zu verstehen und daraufhin fachgerecht Patienten betreuen zu können. Insbesondere für Notfallsituationen erlangen die Schüler dabei die nötigen Handlungskompetenzen. Die Ausbildung orientiert sich eng an gültigen Leitlinien der Patientenversorgung.

Teil B - Klinische Ausbildung

Der angehende Rettungssanitäter wird in den vier Wochen des Krankenhauspraktikums in den folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Notaufnahme / Ambulanz
  • Anästhesie
  • Intensivstation

Die Auszubildenden erhalten für die praktischen Teile  ein Berichtsheft mit Vorgaben der Ausbildungsinhalte. So ist sichergestellt, dass alle notwendigen zu vermittelnden Kenntnisse auch erlangt werden.

Teil C - Ausbildung im Rettungsdienst

Während dieses vierwöchigen Praktikums, erhält der Auszubildende nun die Möglichkeit, das erlernte Wissen in der realen Patientenversorgung praktisch umzusetzen und weiter zu vertiefen. Die Lehrrettungswachen gewährleisten den Auszubildenden, Lernprozesse durch qualifizierte Rettungsassistenten zu begleiten und zu festigen.

Teil D - Prüfungslehrgang

Während eines einwöchigen Prüfungslehrgangs, wird das in der bisherigen Ausbildung erlernte Wissen schriftlich, praktisch sowie mündlich vor einem staatlichen Prüfungsausschuss unter Vorsitz des Gesundheitsamtes abgeprüft.

Rettungsassistent / Notfallsanitäter

Die höchste Qualifikationsstufe bei uns im Team ist der Rettungsassistent oder Notfallsanitäter, er trägt folgendes Rangabzeichen und die Zusatzbezeichnung "PARAMEDIC".

 

Rettungsassistent

 

Rettungsassistent

Die zweijährige Ausbildung war durch das Rettungsassistentengesetz vom 10. Juli 1989 geregelt, welches zum 31. Dezember 2014 außer Kraft trat. Der neue Beginn einer Ausbildung war noch bis zu diesem Datum möglich, bereits Begonnene können aber nach bisherigem Recht fortgesetzt werden.

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten wird von der Ausbildung zum Norfallsanitäter abgelöst.

Notfallsanitäter

Der Beruf des Notfallsanitäters (in Deutschland in der Regel NotSan abgekürzt) hat den bisherigen Rettungsassistenten als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst und gehört zu den Gesundheitsfachberufen. Um der medizinischen Entwicklung im Rettungsdienst auch in der Ausbildung Rechnung zu tragen, unterscheidet sich die Ausbildung zum Notfallsanitäter dahingehend, dass sie von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten von zwei auf drei Jahre verlängert wurde. Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die aufgrund dieses Gesetzes erlassene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung[2] sind am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.[3] Das bisherige Rettungsassistentengesetz trat am 31. Dezember 2014 außer Kraft, um eine einjährige Übergangsphase bei der Ausbildung zu ermöglichen.

Als Zugangsvoraussetzung muss mindestens ein mittlerer schulischer Bildungsabschluss vorgewiesen werden. Hauptschüler müssen zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert haben (§ 8 Nr. 2 NotSanG).

Als neues Ausbildungsziel gilt, dass entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten vermittelt werden sollen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 NotSanG).

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Der theoretische und praktische Unterricht wird in staatlich anerkannten Schulen durchgeführt. In den Ländern, in denen die Ausbildung nach diesem Gesetz dem Schulrecht unterliegt, wird die Genehmigung zur Durchführung der Ausbildung den Schulen nach dem Schulrecht der Länder und nach Maßgabe von § 6 NotSanG erteilt. Die praktische Ausbildung wird an einer genehmigten Lehrrettungswache und an geeigneten Krankenhäusern durchgeführt. Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsziel trägt die Schule. Die Schule unterstützt die praktische Ausbildung durch Praxisbegleitung.

Die praktische Ausbildung findet zum einen in einer staatlich anerkannten Lehrrettungswache im Umfang von 1960 Stunden und zum anderen in einem geeigneten Krankenhaus im Umfang von 720 Stunden statt.

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil umfasst. Die Prüfung ist an der Schule abzulegen, bei der die Ausbildung abgeschlossen wird.

 

Sonstige medizinisch anerkannte Qualifikationen im Team:

  • Doktor med.
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/ Fachkrankenpflege für Intensiv- und Anästhesiepflege
  • Physiotherapeuten

 

Quellen der Qualifikationsbeschreibungen :

https://de.wikipedia.org/wiki/Notfallsanit%C3%A4ter

https://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsassistent

http://www.resquality.de/rettungsdienst-ausbildung/rettungshelfer-ausbildung.html?gclid=CKCv9Z_3r9ECFVAQ0wodQmAIBQ

http://www.resquality.de/rettungsdienst-ausbildung/rettungssanitaeter-ausbildung.html

https://www.dlrg.de/lernen/qualifizierungen/sanitaetswesen/kursinhalte-san-a-und-san-b.html